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Papst Benedikt XIV. gestattet dem neugewählten Adalbert [von
Walderdorff], Bischof und Abt von Fulda, sich von einem katholischen
Bischof seiner W...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1751-1760
1757 März 29
Ausfertigung, Pergament, Bleibulle an Hanfschnur (Namensstempel fehlt, Apostelstempel beschädigt)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum Rome apud sanctam Mariam Maiorem anno incarnationis Dominice millesimo septingentesimo quinquagesimo septimo quarto Kalendas Aprilis pontificatus nostri anno decimoseptimo
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Papst Benedikt XIV. gestattet dem neugewählten Adalbert [von Walderdorff], Bischof und Abt von Fulda, sich von einem katholischen Bischof seiner Wahl weihen zu lassen. Gemäß einer gesonderten Urkunde ist Adalbert nach dem außerhalb der Kurie eingetretenen Tod des Amand [von Buseck], Bischof und Abt von Fulda, vom Kapitel kanonisch zum Bischof gewählt und vom Papst nach Beratung im Konsistorium bestätigt worden. Der weihende Bischof soll sich von zwei oder drei Erzbischöfen oder Bischöfen unterstützen lassen. Der Bischof soll vor der Weihehandlung den unten eingefügten Eid von Adalbert ablegen lassen. Adalbert soll darüber eine mit eigenem Boten nach Rom zu sendende besiegelte Urkunde ausstellen. Der Eid ist im Wortlaut eingerückt: Adalbert gelobt Petrus, der Römischen Kirche, Papst Benedikt XIV. und seinen rechtmäßigen Nachfolgern Gehorsam; er will weder mit Rat, Zustimmung oder Tat die Genannten in irgendeiner Form schädigen; er will die Rechte des Papsttums wahren; er wird päpstliche Legaten ehrenvoll empfangen und unterstützen; wenn er Kenntnis von Handlungen gegen den Papst erhält, wird er diesen benachrichtigen; er will alle päpstlichen Gesetze, Entscheidungen, Reservationen, Provisionen und sonstige Verlautbarungen des Papstes mit ganzer Kraft befolgen; er will alle Häretiker, Schismatiker und Rebellen der Kirche nach Möglichkeit verfolgen; Einladungen zu Synoden wird er Folge leisten, wenn er nicht verhindert ist; den Besitz seines Bistums wird er bewahren und nicht verkaufen, verschenken, verpfänden oder als Lehen ausgeben, auch nicht mit Zustimmung des Kapitels, es sei denn mit Zustimmung des Papstes; auch das Verbot der Investitur von Jurisdiktionalgütern (investiturarum bonorum iurisdictionalium) an Niederkirchen (ad ecclesias inferiores spectantium) von 1625 (anno Domini millesimo sexcentesimo vigesimo quinto) will der Bischof einhalten. Sic me Deus adiuvet et hec sancta Dei evangelia. Ausstellungsort: Rom, Sta. Maria Maggiore. Cum nos pridem electionem. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Bleibulle: Apostelstempel, Namensstempel)
Auf der Plica rechts: (I. Villa [?]).
Auf der Plica links: (YX [?] / XXVIII [grossi]).
Unter der Plica links außen: (Martis [?]).
Unter der Plica links: (XX [grossi] / A. Malocordus / A. S. Syk [?] / Th. Ghignardus pro magistris / L. C.).
Unter der Plica links auf der Innenseite: (F. Most... [?] / D. Mili... capitaneus / I. Bu. XXVIII nio N. Calisti).
Über dem Text rechts: (Concordat).
Auf der Rückseite: (Registrata Guidonis [?]).
Auf der Rückseite auf dem Kopf stehend unter den Siegelschnüren: (... [?] pro domino Gaucio [?] / ... [?] pro ... Se...m [?]).
Vgl. Nr. 2326, 2327, 2328, 2329 und 2330.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.