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Entscheid zwischen Hartmann von Hallwil, Komtur zu Beuggen, und Hans Gerster von Gelterkinden wegen eines Zinses, den Hans Gerster von der Hofstatt des alten Pfründhauses in die Stadt Rheinfelden zu liefern hat.
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Entscheid zwischen Hartmann von Hallwil, Komtur zu Beuggen, und Hans Gerster von Gelterkinden wegen eines Zinses, den Hans Gerster von der Hofstatt des alten Pfründhauses in die Stadt Rheinfelden zu liefern hat.