Querulationis Auseinandersetzung um Rechnungslegung über Vormundschaft
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(1) 2808
Wismar R 121 (W R 4 n. 121)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 18. 1. Kläger R
(1746-1752) 04.02.1752-09.02.1752
Kläger: (2) Dr. Johann Friedrich Rüdemann, Advokat am Tribunal, und seine Ehefrau Susanna Margaretha Voigt (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Erich Voigt, ehemaliger Kurator der Susanna Margaretha Voigt (Bekl. in 1. Instanz)
Fallbeschreibung: Nach seiner Heirat hat Rüdemann Bekl. aufgefordert, Rechnung über die bisherige Vormundschaft abzulegen und ihm die Habe seiner Ehefrau zu übergeben. Das Vormundschaftsgericht verpflichtet Bekl. entsprechend, weshalb dieser vor dem Ratsgericht appelliert. Dieser entscheidet, daß die Vormundschaftsrechnung vor dem Waisengericht erfolgen, erst danach das Silber und die Obligationen der Ehefrau übergeben werden sollen. Zudem solle die Rechnung lt. Ratsgerichtsurteil erfolgen, ohne das vorher ein Inventar der Habe der S.M. Voigt erstellt wird. Dagegen appelliert Kl. an das Tribunal. Dieses erläßt am 08.02.1752 ein Schreiben an den Rat, die "Gravamina von selbst zu heben" oder die Akten der Vorinstanz einzusenden.
Instanzenzug: 1. Vormundschaftsgericht zu Wismar 1751 2. Ratsgericht 1751-1752 3. Tribunal 1752
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 10. und 20.01.1752; von Notar Jochim Christoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 19.01.1752; Ratsgerichtsprotokoll vom 11.09.1751; Protokoll des Vormundschaftsgerichts vom 09.10.1751; Revers über Erbinventar des Bürgermeisters Hermann Caspar Voigt vom 05.09.1746; Schreiben Rüdemanns an den Rat vom 25.11.1751; Bestätigung der Eheschließung der Kl. durch Pastor Christian Friedrich Hass zu Kladow und Vorbeck vom 23.11.1751; Urteile des Vormundschaftsgerichts vom 25. und 29.11., 02.12.1751; von Notar Ernst August Leich aufgenommene Appellationen vor dem Ratsgericht vom 01. und 03.12.1751; Schreiben Rüdemanns und Voigts an das Vormundschaftsgericht vom 25.11. und 01.12.1751; Auszug aus Schreiben des Pastors Schmiterlow an Bekl. vom 29.11.1751; Appellationslibell Erich Voigts an das Ratsgericht vom 11.12.1751
Beklagter: Erich Voigt, ehemaliger Kurator der Susanna Margaretha Voigt (Bekl. in 1. Instanz)
Fallbeschreibung: Nach seiner Heirat hat Rüdemann Bekl. aufgefordert, Rechnung über die bisherige Vormundschaft abzulegen und ihm die Habe seiner Ehefrau zu übergeben. Das Vormundschaftsgericht verpflichtet Bekl. entsprechend, weshalb dieser vor dem Ratsgericht appelliert. Dieser entscheidet, daß die Vormundschaftsrechnung vor dem Waisengericht erfolgen, erst danach das Silber und die Obligationen der Ehefrau übergeben werden sollen. Zudem solle die Rechnung lt. Ratsgerichtsurteil erfolgen, ohne das vorher ein Inventar der Habe der S.M. Voigt erstellt wird. Dagegen appelliert Kl. an das Tribunal. Dieses erläßt am 08.02.1752 ein Schreiben an den Rat, die "Gravamina von selbst zu heben" oder die Akten der Vorinstanz einzusenden.
Instanzenzug: 1. Vormundschaftsgericht zu Wismar 1751 2. Ratsgericht 1751-1752 3. Tribunal 1752
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 10. und 20.01.1752; von Notar Jochim Christoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 19.01.1752; Ratsgerichtsprotokoll vom 11.09.1751; Protokoll des Vormundschaftsgerichts vom 09.10.1751; Revers über Erbinventar des Bürgermeisters Hermann Caspar Voigt vom 05.09.1746; Schreiben Rüdemanns an den Rat vom 25.11.1751; Bestätigung der Eheschließung der Kl. durch Pastor Christian Friedrich Hass zu Kladow und Vorbeck vom 23.11.1751; Urteile des Vormundschaftsgerichts vom 25. und 29.11., 02.12.1751; von Notar Ernst August Leich aufgenommene Appellationen vor dem Ratsgericht vom 01. und 03.12.1751; Schreiben Rüdemanns und Voigts an das Vormundschaftsgericht vom 25.11. und 01.12.1751; Auszug aus Schreiben des Pastors Schmiterlow an Bekl. vom 29.11.1751; Appellationslibell Erich Voigts an das Ratsgericht vom 11.12.1751
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:28 MEZ