Zwei Urteile des Oberlandesgerichts in Breslau als Revisionsinstanz vom 27. März 1906 gegen den sozialdemokratischen Verbandssekretär Friedrich Schlegel und den Redakteur Franz Klühs in Breslau wegen Vergehens gegen die Gewerbeordnung und angeblicher Terrorisierung von Arbeitgebern sowie Auslegung des Begriffs "Verrufserklärung" bei der Urteilsbegründung

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