Klage des Henrich Walrabe ./. David Wöstman, später in Osnabrück. Kläger hat vom Beklagten, seinem Schwager, 2 Häuser gekauft. Zunächst hat der Beklagte die Übergabe verweigert, schließlich hat er die Häuser in einem schlechten Zustand übergeben. Der Kläger ist daher vom Vertrage zurückgetreten und verlangt Rückzahlung des Kaufpreises und Erstattung seiner Unkosten.