Kurfürst Philipp von der Pfalz, Markgraf Christoph I. von Baden und Markgraf Philipp I. von Baden bewilligen Johann I. von Pfalz-Simmern und dessen Erben männlichen Stamms Lösungsrechte an dem markgräflichen Teil der oberen Grafschaft Sponheim, so wie ihn einst Markgraf Karl I. von Baden der Pfalz zugestellt hatte und nun von dem Kurfürsten an Markgraf Philipp, dessen Gemahlin Elisabeth und beider Leibeserben übergeben wurde. Dazu gehört auch das zwischenzeitlich gelöste Schloss und Tal Guttenberg. Pfalzgraf Johann soll, wenn es entweder zum kinderlosen Tod des Paares und Wiederfall an die Kurpfalz käme oder wenn nur Töchter nach dem Tod des Paares hinterlassen würden, den markgräflichen Teil lösen dürfen unter Beachtung des Pfandschillings, der 45.000 Gulden und des jährlichen Baugelds über 75 Gulden, so wie es ein wörtlich zitierter Artikel des Pfandbriefs von Markgraf Karl vom 6.3.1463 enthält.