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Es wird bekundet, dass durch den Bischof [Johann] von Worms, den Großhofmeister Jakob von Fleckenstein und andere Räte Kurfürst Philipps von der Pfalz zwischen diesem und Hans von Wachenheim, dem Wirt zu Rüdesheim (Rudißheim), beteidingt worden ist, dass Hans wegen seines unerlaubten Entfernens aus dem Heer (uß der gehere on urlop verandert) 50 Gulden an den Fürsten zahlen soll. Hans soll diese nach dem Tod seiner Mutter zu Wachenheim von den anfallenden Erbgütern geben oder auf andere Güter beweisen. Von seinem bisherigen Leibzins von 1 Gulden soll er befreit sein, dafür aber jährlich ein Huhn und 6 Schilling Heller an das Amt zu Wachenheim reichen. Beide Parteien erhalten eine Ausfertigung des als Chirograph gefertigten Abschieds.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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