Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Schreiben zum Weidgangsstreit zwischen Damm und Glattbach
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Stadtarchiv Mainzer Zeit >> Gerichtsbarkeit, Recht >> Streit zwischen den Gemeinden Damm und Glattbach
1752
Enthält: - Die Land- und Gerichtsschöffen in Goldbach bescheinigen von der Gemeinde Glattbach am 21. September 1752 mit der Kommission in deren Streit mit der Gemeinde Damm um Weidgang und Schweinetrieb beauftragt worden zu sein.
- Konrad Hock bezeugt am 29. September 1752 zu Aschaffenburg, dass er zu Damm anwesend war als dort die Glattbacher Schweine verpfändet wurden. Er selbst habe 6 Stück erworben
- Ebenso Johann Peter Messing (Meihsing) am 30. September 1752 zu Aschaffenburg.
- Valentin Hännerman, Cursor (Bote) des kurfürstlich-mainzischen Hofgerichts, teilt mit, dass am 9. Oktober (1752) das kurfürstlich-mainzische Hofgericht, der Schultheiß zu Aschaffenburg und auch der Zentgraf Merckel geurteilt haben, dass die Dammer tatsächlich die Glattbacher Schweine gepfändet hatte.
Bis hierhin alles Altsignatur A 0346
- Friedrich Geister von Braunsberg aus dem Amt Johannesberg sagt am 22. September 1752 vor einem Notar aus, dass er bei der Pfändung der Glattbacher Schweine durch die Gemeinde Damm anwesend war und die Dammer die beiden Hirten an den Haaren gepackt und zu Boden geworfen haben (Altsignatur U 0347)
5 Blätter
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.