Kurfürst Philipp von der Pfalz befiehlt seinem Vogt zu Lützelstein, dass er einen beiliegenden Brief an seinen Oheim, den Bischof [Georg] von Metz sende, womit dieser um Ausrichtung von 5.000 Gulden Hauptgeld und 250 Gulden Gült nach Lützelstein aufgefordert wird. Sobald die Summe in Empfang genommen wurde, soll der Vogt dem Bischof eine ebenfalls mit diesem Schreiben beiliegende Quittung übergeben und die Sendung des Geldes nach Heidelberg veranlassen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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