Anspruch auf Wiedereinsetzung in Erbgüter (zwölf Morgen Land) zu Zülpich (Erzstift Köln; Kr. Euskirchen). Wegen Nichtbezahlung einer jährlichen Rente von 2,5 Goldgulden hatten die Konventualen 1563 vor dem Offizial mit Erfolg auf Immission in die Güter des Appellanten geklagt. Krautschar bestreitet die Berechtigung der Forderungen der Appellaten.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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