Erblehenrevers Itel Otts von Pfuhl für die Äbtissin Elisabeth und den Konvent des Klosters Söflingen Besitzveränderung sind Weglösung und Handlohn zu reichen. Caspar Trabl und der Gemeinde nebst Zugehör, wie es vordem Jacob Roth innehatte. Er darf es äußern, ist dem Kloster gerichts- und steuerpflichtig und leistet eine Gült (Heugeld, Eier, Hühner, Gänse, Hennen, Öl). Bei Säumnis fällt das Gut nach Pflugsrecht zurück.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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