Streit um eine Schuldforderung von 900 Rtlr. nebst Verzugszinsen von 5 % aufgrund einer Obligation, die 1629 der Bürgermeister Michael Aretz und die Gemeinde Grevenbroich über einen bei Adolph Müller aufgenommenen Kredit in dieser Höhe ausgestellt haben. Der 1629 in Grevenbroich mit seinem kroatischem Kriegsvolk zu Pferd einquartierte Obristlieutenant Marcus Corpus hatte bei seinem Aufbruch nach Köln 880 Rtlr. von dem Bürgermeister Michael Aretz erpreßt. Die 1. Instanz verurteilte am 8. Juni 1658 die nunmehrigen Appellanten zur Zahlung der geforderten Summe abzüglich evtl. schon gezahlter Zinsen. Das RKG nimmt mit Urteil vom 5. Juni 1663 die Appellation als „desert“ nicht an und verweist die Sache an die Vorinstanz zurück.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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