Ordnung, wer von Rats wegen künftig bei dem Sperren oder verpitzschierung, item den inventarien und Teilungen von Hab und Gut von Verstorbenen aus den Rechtsmitteln des Rates und der Abhör der Vormundschaftsrechnungen wie besoldet werden soll. Ausgestellt am 2. Mai 1618 (unbeglaubigte Abschrift)

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Staatsarchiv Bamberg