Fr. Anna, Gemahlin des Hr. Cristoff G. zu Ortennberg und Tochter des verstorbenen Hr. Fridrich Holub, bestimmt letztwillig: 1) Ihre Seele wird Gott und der hl. Maria empfohlen. 2) Ihr Leichnam ist mit Prozession aller Bruderschaften zu Matigkhouen in Unnser lieben Frauen Kirche und Stift, wo bereits ihr Vater und ihre Mutter begraben sind, zu bringen und dort zu bestatten, wobei 24 brennende Wachskerzen, einen halben Zentner schwer, mitgetragen werden müssen und sodann bei ihrem Grab zu brennen haben beim täglichen Gottesdienst, Vigil und Seelamt bis zum 30. Tag. Es sind 4 Stück Bahrtücher zu verwenden und nach dem 30. Tag an dürftige Menschen für "Alumsröcke" zu verschenken. Zum 7. Tag sind 24 Kerzen aus 1 Zentner Wachs brennend am Grab aufzustellen und den Armen eine ehrbare Spende zu geben, dies ebenso am 30. Tag und am Jahrtag. Ihr Gemahl und der Dekan und das Kapitel zu Matigkhouen haben dies zu überwachen. Aus ihrem Nachlass ist 1 Schaff Korn Braunauer Maß jährlich den Armen zu Neideckh am Allerseelentag zu geben, die dafür für ihr Seelenheil zu beten haben. 3) Die aus Liebe zu ihrem Gemahl bereits getroffenen beiden testamentarischen Verfügungen von 1517 Mai 6 und 1517 August 25, die teilweise inseriert werden, bleiben selbstverständlich weiterhin in Kraft; ihr Gemahl ist demnach Universalerbe. 4) Im Heiligen Geist-Spital, das ihre Vorfahren gestiftet und sie und ihr Gemahl erbaut haben, ist auf dem St.-Anna-Altar eine ewige tägliche Messe und ein ewiges Licht einzurichten, wenn nicht schon von ihr zu Lebzeiten, so von ihrem Gemahl innerhalb Jahresfrist nach ihrem Tode. Dazu erhält das Spital ihren goldfarbenen Atlas-Rock für einen Rauchmantel, dazu ihre weiße und braune Damast-"Huseckhen" für ein Messgewand. 5) In Unser Frauen-Kirche sind 2 ewige Jahrtage zu errichten, wenn nicht schon von ihr, so von ihrem Gemahl; der eine für Vater und Mutter und deren Vorfahren, der andere für sie und ihre Vorfahren; er ist bei ihrem Begräbnis von den Chorherrn zu halten. 6) Dekan und Chorherrn allhier erhalten 20 fl rh. und ein vergoldetes Straußen-Ei. 7) Ihr grüner Taft-Rock ist für ein Messgewand zum Heiligen Creutz zu Hollasperg zu geben. 8) Das Gotteshaus Unser lieben Frau zu Matigkouen erhält 20 fl rh. in bar, dazu die rote Samt-Schaube mit Marderfutter für einen Chormantel mit goldenen Leisten und Schildern, der Pelz bleibt ihrem Gemahl, ferner das einfache schwarze Samt-Kleid für ein Messgewand, mit dem die Chorherrn für sie und ihre Eltern den Gottesdienst zu halten haben. 9) Die ULF-Bruderschaft zu Matigkhouen, ebenso die St. Katharina-Bruderschaft und die St.-Sebastian-Bruderschaft erhalten je 6 fl. Dem St. Jakob-Gotteshaus zu Schalhn sind 6 fl und eine gelbe Damast-Schaube mit Feh-Futter für ein Messgewand zu geben. Dem St.-Barbara -Gotteshaus daselbst sind 6 fl und die gelbe und grüne Damast-Schaube mit Hermelinfutter für ein Messgewand bestimmt. 10) Ihre Vettern Georg und Anoforus von Freiberg bekommen 2000 fl rh. 11) Hr. Rudollf Trawner, Clementen Trauner oder ihren Kindern und den Kindern des Erhartt Trauner, ihren Vettern sind 1000 fl rh. bestimmt. 12) Ihre Vettern in Böhmen, die Holub, die zu Jhan Holub und ihrem Vater die nächsten Freunde und so noch am Leben sind, werden mit 1000 fl rh. bedacht. 13) Nimmt eine dieser Personen das Legat nicht an oder begnügt sie sich nicht damit und ficht das Testament an, so erlischt das Legat, und ihr Gemahl kann nach seinem Belieben darüber frei verfügen. 14) Auf einem besonderen Zettel ist verzeichnet, was ihren Dienern und Dienerinnen oder sonst wem vermacht wird; dies gilt gleich dem Testament und ist ebenso zu vollziehen. 15) Die Vollstreckung des Testaments hat ihr Gemahl, G. Cristoff, durchzuführen. 16) Vorbehalten bleiben allfällige Änderungen des Testaments im ganzen wie in Teilen, doch muss dies schriftlich erfolgen, um Geltung zu haben.; S 1: Ausst., S 2: Sigmund von Apffentall zu Neunkirchen, Pfleger zu Vttendorf, S 3: Wilhalm von Fraunburg zum Wasen.; Z: Hr. Georg Tuenczl, Dekan, Leonhardt Frannckh, Wolfganng Schott und Georg Maurkircher, alle Chorherrn des Stifts zu Matigkhofen, Hanns Grueber, Pfleger zu Bischolfdorff, Hanns Fierlweckh zu Häckerßheim, Hanns Herbsthaimer zu Herbsthaim, Vlrich Hegner zu Salhern, Michael Schweickersreytter zu Schweickersreyt, Rueprecht Seekircher, derzeit des von Polhaim Diener zu Wartenburg. SBZ: Hr. Leonhart Franckh und Wolfganng Schott, Chorherrn zu Matigkhofen, Vlrich Hegner zu Salharn.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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