Kurfürst Philipp von der Pfalz verspricht seinem Marschall Hans von Trotha, Ritter, Folgendes: Wenn Georg (Jorg) von Ochsenstein ohne Lehenserbe sterbe, dessen Lehen dann an den Abt und das Kapitel zu Klingenmünster falle und diese schließlich ihm, Philipp, gemäß einer Verschreibung diese Lehen zustellen würden, dann will er diese mit allem Zugehörde an Hans als Afterlehen weiterleihen. Dafür verspricht er Schutz und Schirm beim Rechtszug vor dem Hofgericht oder seinen Räten und dass er sich darum bemühe, die Einwilligung des Abts und Kapitels dazu zu erlangen. Andernfalls soll Hans ein vergleichbares Lehen erhalten oder dies mit Gülten, Gütern oder barem Geld vergolten werden. Als Lehensgüter werden genannt: ein Viertel des Schlosses Landeck und ein Viertel des Dorfes Münster, je mit Zugehörde; die Hälfte der Dörfer Gleiszellen, Gleishorbach, Göcklingen, Heuchelheim, Appenhofen, Mörzheim, Insheim, Bornheim, Oberhochstadt, Offenbach, Ingenheim mit weiteren dort genannten Rechten, das "Mantat" genannte Recht zu Zeiskam, ein Sechstel am Weinzehnten zu Pleisweiler; zu Bärenbrunn und Dimbach das, was Herr Werner von Lindenboll dort gehabt hat; die Hälfte von Wollmessheim; ein Gut mit Zehnten zu Lustadt; ein Seil des Zehnten zu Schwegenheim; das "Sewhaus" zu Rohrbach und die zum Speyergau gehörenden Mannschaften unterhalb der Lauter. Die Mannschaften behält sich Philipp für sich und seine Erben vor. Bezüglich der Pfandschaften über 3.000 Gulden, die der Marschall an sich gebracht hat, verspricht Philipp diese ein halbes Jahr nach Aufforderung zu begleichen, wenn die Belehnung durch Lehenserben Georgs oder fehlender Einwilligung des Klosters nicht zustande kommen sollte. Die Pfandschaften verteilen sich wie folgt: 1.600 Gulden auf je die Hälfte von Schwegenheim, Heuchelheim und Appenhofen sowie auf ein Viertel von Lingenfeld, 600 Gulden auf je die Hälfte von Oberhochstadt und Bornheim und 800 Gulden auf ein Seil des Großzehnten zu Schwegenheim All dies kommt auf Betreiben des Marschalls zustande, der erfahren hat, dass Georg keine Lehenserben hat - auch nicht versehentlich -, und bereits etliche andere sich beim Abt und Kapitel zu Klingenmünster um eine Eventualbelehnung bemühen, weshalb er Philipp um Unterstützung gebeten hat, woraufhin dieser sich von Abt und Kapitel die Lehen hat verschreiben lassen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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