Die Rechte und Befugnisse sämtlicher Hohenlohischer Häuser, rücksichtlich der milden Stiftungen, insbesondere des Stifts und Hospitals zu Öhringen, wie auch des Instituts zu Neuenstein, dann die Wiederherstellung des ersteren und des Gymnasiums in den vorigen Stand, ingleichen die Ausscheidung des württembergischen Kirchenguts im allgemeinen; ferner die zwischen Hohenlohe-Langenburg und Kirchberg einerseits, dann Hohenlohe-Ingelfingen, Oehringen andererseits entstandene Irrung über die Verwaltungsrechte bei den gemeinschaftlichen piis corporibus und derselben gütliche Beilegung, Abteilung II., Nr. 123 bis 206 (es fehlen die Nrn. 157, 197, 198, 199, 200, 202, 203).

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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