1186 – Bischof Arnold bezeugt, daß die zwischen ihm und dem Grafen Simon von Tecklenburg als Schirmvogt der osnabrücker Kirche schwebenden Streitigkeiten, welche ihn zu einer Reise nach Rom veranlaßt haben, aufgrund päpstlicher und kaiserlicher Schreiben durch Bischof Thietmar von Minden geschlichtet sind. Der Graf soll Iburg als Burglehn erhalten, wie das Lehngericht unter bischöflichem Vorsitze entschieden hat. Dagegen verspricht der Graf, dem Bischofe 100 Mark, dem Kapitel 60 Mark zu zahlen, und setzt dieserhalb den Hof zu Damme bzw. in Berge zu Pfande, und wegen der dem Bischofe abspenstig gemachten Ministerialen soll vor dem Kaiser Recht genommen und im Übrigen aller dem Lande zugefügter Schaden ersetzt werden. – Original Pergament durch Mäusefraß beschädigt. Bischofssiegel vorn aufgedrückt und zum Verschluß durchgelassen. – Osnabrücker Urkundenbuch 1,385 sowie 4,668

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Bistum Osnabrück. Diözesanarchiv