Klage wegen unberechtigter Benutzung des Warenzeichens und des Compagnie-Namens der Appellanten. Die Appellanten handelten wie ihr Vater und ihre Brüder mit Eisen und Stahlwaren. Jeder Händler hatte ein besonderes Zeichen, mit dem er die von ihm verfertigten Waren vor Verkauf und Versendung kennzeichnete. Vom Vater hatte Peter als der älteste Sohn das Zeichen der sieben in einem Kreis stehenden Sterne geerbt, seine Brüder setzten jeweils ihre Initialen hinzu. Die Appellanten handelten „in Compagnie“ und nannten sich im Gegensatz zu ihren Brüdern und Vorfahren Frantzen anstelle von Frantz. 1743 klagten sie, jemand habe entweder aus schnöder Gewinnsucht oder um sie in Mißkredit zu bringen ihr Zeichen und ihren Namen benutzt. Der mit der Untersuchung beauftragte Oberhandwerksvogt fand 1744 bei einem Johann Arnold Halbach derart gekennzeichnete Ware. Halbach gab an, sie sei für Hoddenbroch gemacht worden. Arnold Frantz war 1730 aus der Handels-Compagnie mit seinen Brüdern ausgeschieden und von ihnen ausbezahlt worden.