Klage wegen unberechtigter Benutzung des Warenzeichens und des Compagnie-Namens der Appellanten. Die Appellanten handelten wie ihr Vater und ihre Brüder mit Eisen und Stahlwaren. Jeder Händler hatte ein besonderes Zeichen, mit dem er die von ihm verfertigten Waren vor Verkauf und Versendung kennzeichnete. Vom Vater hatte Peter als der älteste Sohn das Zeichen der sieben in einem Kreis stehenden Sterne geerbt, seine Brüder setzten jeweils ihre Initialen hinzu. Die Appellanten handelten „in Compagnie“ und nannten sich im Gegensatz zu ihren Brüdern und Vorfahren Frantzen anstelle von Frantz. 1743 klagten sie, jemand habe entweder aus schnöder Gewinnsucht oder um sie in Mißkredit zu bringen ihr Zeichen und ihren Namen benutzt. Der mit der Untersuchung beauftragte Oberhandwerksvogt fand 1744 bei einem Johann Arnold Halbach derart gekennzeichnete Ware. Halbach gab an, sie sei für Hoddenbroch gemacht worden. Arnold Frantz war 1730 aus der Handels-Compagnie mit seinen Brüdern ausgeschieden und von ihnen ausbezahlt worden.
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Klage wegen unberechtigter Benutzung des Warenzeichens und des Compagnie-Namens der Appellanten. Die Appellanten handelten wie ihr Vater und ihre Brüder mit Eisen und Stahlwaren. Jeder Händler hatte ein besonderes Zeichen, mit dem er die von ihm verfertigten Waren vor Verkauf und Versendung kennzeichnete. Vom Vater hatte Peter als der älteste Sohn das Zeichen der sieben in einem Kreis stehenden Sterne geerbt, seine Brüder setzten jeweils ihre Initialen hinzu. Die Appellanten handelten „in Compagnie“ und nannten sich im Gegensatz zu ihren Brüdern und Vorfahren Frantzen anstelle von Frantz. 1743 klagten sie, jemand habe entweder aus schnöder Gewinnsucht oder um sie in Mißkredit zu bringen ihr Zeichen und ihren Namen benutzt. Der mit der Untersuchung beauftragte Oberhandwerksvogt fand 1744 bei einem Johann Arnold Halbach derart gekennzeichnete Ware. Halbach gab an, sie sei für Hoddenbroch gemacht worden. Arnold Frantz war 1730 aus der Handels-Compagnie mit seinen Brüdern ausgeschieden und von ihnen ausbezahlt worden.
AA 0627, 1718 - F 148/598
AA 0627 Reichskammergericht, Teil III: E-G
Reichskammergericht, Teil III: E-G >> 2. Buchstabe F
1749-1806 (1682-1751)
Enthaeltvermerke: Kläger: Peter und Gottfried Frantzen (Gebrüder), Remscheid, (Kl.) Beklagter: Johann Theodor Hoddenbrock, Schöffe, und Arnold Frantz, Cronenberg (Hzm. Berg, Amt Elberfeld; Wuppertal), (Bekl.) Prokuratoren (Kl.): Lic. Simon Henrich Gondela 1750 - Subst: Lic. Johann Franz Wolff Prokuratoren (Bekl.): Lic. Franz Christoph Bolles 1750 - Subst.: Lic. Caesar Scheurer Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Jül.-berg. Hofkammer 1743 - 2. RKG 1749-1806 (1682-175 1) Beweismittel: Bd. I: Warenzeichen der Gebrüder Peter, Christoffel, Luther, Arnold, Johannes und Gottfried Frantzen (Q 6, Littera C). Untersuchungsbefehl des Pfalzgrafen Karl Theodor an den Amtmann zu Elberfeld 1743 (Q 6, Littera D). Abbildung des von Hoddenbrock im Handel mit Jacques Servais (Lüttich) benutzten Zeichens (Q 6, Littera L). Botenlohnschein 1749 (Q 9). Vertrag zwischen Arnold Frantz und Arnold Haddenbroch (Hoddenbrock) 1743 (Q 15). Vertrag zwischen Arnold Frantz und seinen Brüdern 1730 (Q 21). Auszug aus dem Kirchenbuch von Remscheid mit Daten zur Familie Frantz 1682-1695 (Q 22). Notariatsinstrument über einen Hypothekenschein des Großvaters der Appellanten von 1693 (Q 23). Bd. II: Vorakten, enthalten z.T. die gleichen Beweismittel. Beschreibung: 3 Bde., 11,5 cm, 605 Bl.; Bd. I: 5,5 cm, 225 Bl., lose; Q 1-24 außer 12; Bd. II: 5 cm, 336 Bl., gebunden; Q 12 (Vorakten); Bd. III: 1 cm, 44 Bl., gebunden; zu Q 12 (Rationes decidendi).
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
21.04.2026, 09:44 MESZ