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Verkauf einer Erbrente. Vor Johan von Poilheim und Girhardt Maess, Schöffen des hohen Gerichts zu Bonn, verkaufen die Bonner Bürger Barthel Schlossmecher und Frau Dorothea, im Beisein ihrer Mutter bezw. Schwiegermutter Ursula Schlossmecher, sowie Jacobs zur Guldenwagen und Coentzen Vassbenders, Bruders und Schwagers der Genannten, an Mutter und Konvent von St. Gertrud zu Bonn 4 oberl. rhein. Gulden erbliche Jahresrente (1 Gulden = 4 Mark Köln. Pag.). Die Rente ist jährlich auf Mariae Heimsuchung (Juli 2.) an den Konvent von St. Gertrud zahlbar. Als Pfand für pünktliche Zahlung setzen die Eheleute Schlossmecher 1. ihr Haus und Hof in der Brüdergasse zu Bonn neben Herman van Bedbur gelegen; 2. 5 Viertel Weingarten in der Mosenauwen neben Johan Knap und Herman zum Helm; 3. ihr Erbteil, das ihnen nach dem Tode ihrer Mutter Ursula Schlossmecher zufallen wird. Die Rente ist ablösbar mit der Hauptsumme und einer Terminzahlung. Es siegeln die Schöffen von Bonn.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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