Die Länderabtretungen und Hoheitsveränderungen im vormaligen Saar Departement und die daraus entstandenen Jurisdiktionsverhältnisse in dem Regierungsbezirk Trier, namentlich die Aufhebung der Gerichtsbarkeit der Kreisgerichte St. Wendel und Echternach über diesseitige Landesteile.