Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass Swicker von Sickingen, Vogt zu Bretten, in der Sache gegen Heinrich Martin vor dem Pfalzgrafen und seinen Räten erschienen ist. Swicker bringt vor, dass Heinrich vor zahlreichen Leuten gesagt habe, "er soll sins vatters unnd sin müssig geen oder er wöll in darzubringen das er sin hend über dem haupt winden müsse". Swicker fordert, nachdem ihm diese Worte "schwer" seien und an Ehre und Glimpf berühren mögen, eine Stellungnahme (antwort) Heinrichs. Dieser erwidert, er habe mit Swicker nichts als Liebes und Gutes zu tun, wolle ihn ungern an seiner Ehre berühren, halte ihn für einen frommen Edelmann und die Anschuldigung für ungerechtfertigt. Kurfürst Friedrich überreicht Swicker auf sein Ersuchen die Aufzeichnung dieser Entschuldigung als schriftliches Zeugnis.