Bürgermeister, Gericht und Rat zu Neuenstadt am Kocher und den vier zugehörigen Amtsflecken Gochsen, Kochersteinsfeld, Brettach und Cleversulzbach bekunden, dass sie mit Billigung ihres Herrn Herzog Johann Friedrich zu Württemberg an Johann Konrad von Gemmingen zu Bürg und Veit von Sternenfels zu Ochsenburg als Vormünder der Töchter des verstorbenen Hans Wilhelm von Gemmingen zu Treschklingen eine jährlich zu Jacobi [= 25. Juli] nach Treschklingen fällige Gült in Höhe von 25 Gulden Reichswährung (den Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzer) um 500 Gulden verkauft haben. Die Verkäufer quittieren über die Kaufsumme und setzen ihre kommunalen Waldungen, Äcker und Gärten sowie Zinse und Gülten samt Rechten und Gerechtigkeiten zu Unterpfand. Die Wiederlösung der Gült zum selben Preis bleibt bei vierteljähriger Kündigung beiden Seiten vorbehalten.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...