Gewaltsbrief des kaiserlichen Rates Georg Ludwig Freiherrn v. Seinsheim zu Hohenkottenheim, Seehaus und Sünching, womit derselbe seinen Sekretär und zugleich kaiserlichen Notar Johann Horn ermächtigte und beauftragte, nach seinem Ableben sämtlichen seinsheimischen Untertanen seinen Vetter Georg Ludwig v. Seinsheim zu Hohenkottenheim als rechtmäßigen Erbherrn und Herrschaftsinhaber vorzustellen und von denselben die übliche Erbhuldigung und Pflichtleistung abzunehmen.

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Staatsarchiv Nürnberg