Johannes (Sartoris de Tremonia), Bischof von Tiflis (Thephelicensis) und Generalvikar des Erzbischofs Hermann von Köln (Hermann von Hessen) und Administrators der Kirche Paderborn, erteilt allen Gläubigen, die die Marienkapelle auf der Neustadt Lemgo, Paderborner Diözese, besuchen, dort das Bild der Jungfrau, die den Jesusknaben im Arm hält, genannt "Maria ad crates", anbeten oder den Prozessionen folgen oder zur Beleuchtung, Ornamenten, Kleinodien usw. stiften oder testamentarisch vermachen oder zum Bau etwas beitragen oder im Umgang um die Kapelle und vor ihr 3 Paternoster und 3 Ave Maria beten, von den einzelnen dort aufbewahrten Reliquienpartikeln einen Ablass von 40 Tagen und eine Karene. Außerdem für die, die sich an Frühmessen, Hochmessen, Tragen des Bildes der Jungfrau und der Heiligen Anna am neulich eingesetzten Fest Gratificatio beteiligen, ebenfalls einen Ablaß von 40 Tagen und einer Karene. Schließlich auch für verstorbene Wohltäter. Anno dominice incarnacionis 1507 die vero mensis Novembris vicesima tercia. Original auf Pergament mit anhängendem Siegel.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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