König Wladislaw IV. von Polen bestätigt das in der Sache zwischen dem verstorbenen Friedrich Schultz und dessen Testamentsvollstrecker Rybicky einer- und den Gläubigern des Schultz, den Danziger Bürgern und Kaufleuten Friedrich Pein und Jakob Stiwe andrerseits ergangene Urteil des iudicium civile in Graudenz.