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Graf Johann von Sulz, Hofrichter zu Rottweil, bittet die Stadt Zürich, der Frau Margarethe von Helmstatt, geb. von Enslingen, in ihrem Rechtsstreit mit ihrem Gemahl Rafan (Raffen) von Helmstatt, um eine Morgengabe und Widumswiderlegung, einen tüchtigen Beistand zu verschaffen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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