Egidius ("Gilg") Rößlin, Bürger zu Ulm, bekennt, dass ihm die Ratsherren Bartholomäus Rot der Ältere und Georg Fingerlin, derzeit Pfleger des Heiliggeistspitals [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch 261/2, 254] und der Kapelle St. Katharina [abgegangenes Spital der Reichen Siechen mit Kapelle St. Katharina, Bereich Frauensteige 10-14] vor dem Frauentor in Ulm [abgegangen, zwischen Frauenstraße 56 und 61, Lagerbuch Nr. 417], den bei der Kapelle liegenden und dieser gehörenden Hof mit allen Zugehörungen auf Lebenszeit verliehen haben. An den zum Hof gehörenden Gebäuden notwendige Bau- und Reparaturarbeiten hat er bis zum 24. Juni ("sannt Johanns tag zu sunwennden") 1519 vorzunehmen. Seine freieigenen 5 Jauchert Äcker darf er jedes Jahr mit 6 Fuder Mist aus dem Hof düngen. Sollte er diese verkaufen, dann gehen für jeden verkauften Jauchert 1 Fuder Mist ab. Ansonsten hat er aber den auf dem Hof anfallenden Mist und das Stroh dort zu belassen und darf sie ausschließlich zur Düngung der Hoffelder verwenden. Dem Mesner an der Katharinenkapelle steht das Recht zu, jährlich 2 Fuder Holz und 2 Fuder Wellen in dem zu dem Hof gehörenden Wald auf seine Kosten hauen und machen zu lassen. Das Holz und die Wellen soll er ihm mit seinem Fuhrwerk zu seiner Behausung fahren. Für das Heiliggeistspital hat er bei Bedarf jährlich sechs Tage Fuhrdienste zu leisten. Wenn er den Hof vorzeitig verlässt, muss er den Mist und das Stroh, die sich dann auf dem Hof befinden, dort belassen. Von dem Hof hat er den Pflegern jedes Jahr 100 Imi Fesen und 50 Imi Hafer, alles Ulmer Maß, 12 rheinische Gulden Heugeld und 10 Herbsthühner in die Stadt zu liefern. Für die Verleihung hat er den Pflegern einen Handlohn in Höhe von 170 rheinischen Gulden zu entrichten.