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Johann Freyberger von Schelklingen, geschworener Notar, bekundet, daß die Dörfer Mietingen und Baltringen einen Vertrag geschlossen haben über die Trieb- und Trattrechte, die beide G. auf den zwischen ihren Gemarkungen gelegenen Feldern, die durch Flurnamen und Besitzer näher beschrieben sind, ausüben sollen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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