Peter Andreas Cammarus von Bononia, beider Rechte Doktor, des Kardinalpriesters und Erzbischofs von Florenz Julius von Medicis Generalvikar, beurkundet durch seinen unterzeichnenden Notar die eidlichen Aussagen der beiden Wollweber Johannes, Gerhard Johanns Sohn, und Johannes eines anderen Johanns Sohn, beide von Köln, damals zu Florenz verweilend, sie hätten im jüngst abgelaufenen Monat August zu Rom den Johannes, Sohn des Johann Folken von Attendorn, Kölnischer Diözese, lebend und gesund gesehen und mit ihm gesprochen usw. (Konstatierung des Lebens des J. Folken)

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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