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Notar Hans Haldner von Meßkirch, Schulmeister und Gerichtsschreiber zu Altdorf, beurkundet: Im Rathaus von Altdorf erscheinen vor Ammann und Rat zu Altdorf Görg von Reischach, Prior, Hans Hablützel, Konventual und Siechmeister, Christan Lantz, Schreiber, Hans Käm und Urban Sutzlin, Amtleute des Klosters Ravensburg. Lantz trägt namens des Abts Hartmann [von Burgau] vor, daß auf Vermittlung durch Otto von Sonnenberg, Bischof von Konstanz, ein Vergleich zwischen dem Kloster und der Gemeinde Altdorf zustanden kam und beschworen wurde. Dem Vergleich zufolge darf die Gemeinde keinen anderen Schirm annehmen als das Kloster, auch hat der Rat von Altdorf keine Jurisdiktion über die Klosterbeamten. Der Abt ermahnt sie, keinen fremden Schirm anzunehmen und keine Gebote zu erlassen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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