Werden.-Dr. iur. Johann Everhard Dingerkus, Rat und Kanzleidirektor des Abts, bekundet, dass der Abt ihn nach dem Tod des Philipp Anton von Hölling aufgrund der Vollmacht der Witwe (Nr. 4523) zu Behuf des unmündigen einzigen Sohnes Friedrich von Hölling oder gnadenhalber auch zu Behuf der gleichfalls unmündigen Töchter zu Dienstmannsrecht mit dem Lehngut Haus und Hof zum Stein, teils in der Herrlichkeit Broich, teils im Stift Werden im Kirchspiel Kettwig gelegen, belehnt hat. Er hat gehuldigt im Beisein der Dienstmanns-Lehnmannen Anton Gottfried Funcke, Rats und Richters, und Georg Heinrich Vorrath, Rats und Sekretärs des Abts. - Or., Petschaft und Unterschrift