König Ruprecht beurkundet, daß in den Ansprüchen und Forderungen, welche er und sein Oheim, Markgraf Bernhard von Baden, gegenseitig aneinander gestellt und deshalb von ihrem Neffen, dem Erzbischof Friedrich zu Köln einen Entscheid erhalten hätten, worin der Punkt, welcher das Kloster Herrenalb und dessen Bedrückung und Beeinträchtigung durch Markgraf Bernhard von Baden beträfe, dahin entschieden sei, daß der Markgraf das Kloster bei seinen Freiheiten, Rechten, Höfen, Wäldern, Waiden und Gütern etc. belassen solle.