Herzog Ludwig zu Württemberg bekundet, dass er Eberhard von Gemmingen dem Jüngeren für diesen selbst und als Träger für dessen Brüder Reinhard und Hans Walter den Kirchensatz zu Buttenhausen und drei Güter daselbst samt allen Zugehörungen - "das ain dieser zeit Bastian Wertz, das ander Michel Rapp und das drit Lorentz Staimar bawen und innenhaben" - zu Mannlehen verliehen hat, wie diese Stücke mit Billigung der Herrschaft Württemberg an "unser carthaus zum Güetterstain gewachsen", nun aber wieder lehnbar geworden sind und Eberhard von Gemmingen der Ältere, der Vater der drei Brüder, sie von Wolf Dietrich vom Stain zu Buttenhausen gekauft hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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