Kurfürst Philipp von der Pfalz befiehlt seinen Untertanen und Angehörigen zu Erbendorf (Ernndorff) und ihren "mit bewanten uff dem lannd", deren Huldigung ihm gegenüber nach dem Tode seines Vetters und Bruders [Otto II. von Pfalz-Mosbach] ansteht, seinem Vitztum zu Neumarkt, Ritter Ludwig von Eyb, an seiner statt zu huldigen, zu geloben und zu schwören, wobei dies Herzog Georg von Bayern-Landshut (hertzog Gergen von Beyrn) an seinen Rechten unschädlich sein soll.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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