Thomas Hieber reversiert den Vettern Hans und Wilhelm Krafft, beide Richter zu Ulm sowie Verwalter der Krafft'schen Lehenschaften und Stiftungen, über das Lehengut zu Asselfingen, das zuvor Berthold Welling inne hatte, als Erblehen. Das Gut besteht aus Haus, Hofraite und Garten, gelegen zwischen Martin Mundbrot, dem Zehntstadel der Erben des Erasmus Roth und der Straße, sowie aus etwa 15 Jauchert Äckern in 28 aufgeführten Stücken und 10,5 Tagwerk Mahd in fünf Grundstücken. Die niedere Obrigkeit besitzen die Krafft, die auch die jährlichen Abgaben von 5,5 Imi Roggen, je 7,5 Imi Hafer und Vesen, 10 Schilling Heller Heugeld und 3 Fastnachtshennen erhalten. Handlohn und Weglöse bei einem möglichen Besitzerwechsel betragen 5 fl., das Erbrecht ist verkäuflich.