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Schuldenberechnung und Auszahlung der Gläubiger nach öffentlicher Versteigerung in Sachen Werner Roß
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Enthält: 1) Reiner Roß macht Forderungen von 24 Rtlr 46 Albus für 2 Jahre Dienst als Schustergesell bei Werner Roß, den Tag für 2 1/2 Stüber und das Jahr mit 296 Arbeitstagen berechnet. Dagegen hat er von Werner Roß 7 Rtlr 34 Albus Tuch und Kleidung erhalten. Um die restlichen 17 Rtlr 12 Albus 8 Heller zu erhalten, fordert er, wenn Werner Roß weiterhin nicht zu zahlen bereit ist, eine öffentliche Versteigerung seiner gereiten Güter, und da Werner Roß offensichtlich auch bei anderen verschuldet ist, soll ihm, Reiner, der Vorrang vor den anderen Gläubigern zugestanden werden. Der Versteigerungserlös wird beim Gericht hinterlegt. Als Roß nach zweimaliger Aufforderung der Forderung nicht nachkommt, wird das Geld mit Verhängung einer Säumnisstrafe zur Auszahlung übergeben. 2) Zu den anderen Gläubigern gehören die Geistlichen Johann Theodor und J. M. Frohn, bei denen Werner Roß 1751 und 1753 Kapitalien aufgenommen hat. Nach einer Abschlagszahlung 1779 bleibt jetzt noch eine Schuld von 95 Rtlr 10 Albus 4 Hellern. Hinzu kommen Gebühren für die Umrechnung des Münzwardeins von 52 Hellern und Gerichtskosten von 8 Albus 30 Hellern. Auch sie erhalten Geld aus dem Depot.