Vergleich zwischen dem hochadeligen Freiweltlichen Stift Clarenberg [dessen Beistand Frh. von Hövel zu Sölde], sodann als Mitinteressent dem Herrn von Hoete zu Westhausen und den anderen Mitinteressenten einerseits und dem Frh. Otto Caspar von Romberg, Herrn zu Brünninghausen andrerseits betr. "das grosse Lott" [ein Gehölz], welches durch Feuersbrunst und Abstämmen viel gelitten und das der von Romberg, der "dieses Geholtzes u. der Hacheneyer Marck Erb-Holz-Richter" ist, conservieren will. Romberg ist im grossen Lotte mit 52 "Gaben" und einer "Schaar zu Holtz u. Mast u. anderen Vorrechten beerbet", genießt dazu noch 2 "Plesse Gaben umb das andere Jahr" usw. Der Vergleich wird folgendermaßen abgeschlossen: 1) Romberg erhält nun für sich aus dem Gehölz "den grossen Imberg bis auf die Becke, so von daraus langs das Eckey in die Alepke fliesset, u. ferner vom grossen Imberg selbige Becke oder Siepen ins Suden hinauf zwischen den Roenberg u. der Störte nach der Schlegen bis ans Vinckloth" erblich zugewiesen [für Grundholz und Mast]. 2) Das Stift und die Mitinteressenten erhalten den anderen Teil des großen Lotts, "wie dasselbe unten ins Norden auf die Alepke, ins Suden auf die Reichsmarck, ins Osten bis an die langs des Eckey u. grossen Imberg fliessende Bache schiesset" und weiter an Rombergs Teil entlang "bis aufs Vinckloth, ins Westen negst die Bitter-Marck u. Stifft Clarenbergische sundern gelegen ist" erblich zugewiesen [Clausel betr. die bisherigen Pächter Rombergs]. 3) betr. die Hacheneyer Mark, worin das sämtliche Gehölz zu 3/4 dem von Romberg und 1/4 dem von Hoete zu Westhausen erblich gehört, den Interessierten des grossen Lotts aber eine Gerechtsame "an Mast" zusteht, überweist der von Romberg letzeren für diese Gerechtsame: "die Alepke", den "Marcks Orth", den "Craneberg", "item die negst daran gelegene Heetpläße, Krumme Siepe u. von dannen an Hollmanns Wiese herunter Schondelle, an beyden Seithen der Becke bis an die Schondeller Brücke, so von Hacheney herunter kommt, stehende u. zur Marck gehörige Bäume mit dem Grunde, ausserhalb Hollmans zu Luick Anschoss in der Schondelle." [Ausgenommen hiervon ist das Vorrecht des von Hoete betr. den Hof auf dem Berge zu Lueck in der Hacheneyer Marck, der erblich vierte Teil des von Hoete in dieser Mark, die Mast, die der Frau Äbtissin zum Clarenberg und dem Hause "Ermlinghoffen" im "Winckeloth" zusteht.] 4) Dafür erhält der von Romberg: "das Huttenbrock, Schleppings Winckel, Steinbecke, Wessingloh, Poppel Siepe, Schuttebäume, Bösinghoff, grosse und kleine Wietbusch, den ganten Nachssiepen, item die zwischen der nach dem Hause Brünninghausen gehörigen langen Wiesen u. dem Hacheneyschen Wietfelde stehende Bäume, den Leybrinck u. was sonst in der Baurschafft Hacheney vorhanden u. zur Hacheneyer Marck gehörig ist" als erbliches Besitztum an Grund, Holz und Mast zugewiesen. 5) Der zu dieser Mark gehörige und im Lüickischen Feld gelegene Morgen Land bleibt den Interessierten erblich; die an der Schondelle gelegene, sogen. Marckenwiese, woraus "zeither" "die Marck 1/2 Reichstaler profitiert", bleibt dem von Romberg. 6) betr. "das Eckey oder Eingang genandt", das dem v. Romberg zu 3/4 und dem von Hoete zu 1/4 Teil gehört und das "an einer Seite durch die vorgenannte aus dem grossen Lotte separiret wird, andererseits aber am Wichlinghoffischen Felde u. langs die Heyde, so dann an Schelen Winckel modo Büttinghäusischen Geholtz u. auf dern grossen Imberg schiesset", wofür bisher beide Eigentümer 8 Schweine auf die Hacheneyer Mark getrieben haben, wird vereinbart, dass künftig beide die dort vorhandene Mast für sich behalten, dafür aber keine Schweine mehr auf das den Interessierten des grossen Lottes abgetretene Stück Hacheneyer Mark treiben sollen resp. nicht mehr Schweine, als "wurcklich die Mast im Eckey austräget". Die Contrahenten geloben unter Verpfändung ihres Habs und Guts den Vergleich in allen Punkten zu halten. Genannt wird noch in dieser Vorlage: die Holzbank auf dem Oraneberg und das Schultenhaus zu Lemberg.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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