Diebstahl von Weißkohlsamen in Enzendorf
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E 49/II Nr. 1137
E 49/II Holzschuher/Akten und Rechnungen
Holzschuher/Akten und Rechnungen
09.08.1751
Enthält:
1751 August 9: Protokoll (dabei Konzept), Artelshofen.
Am 29. Juli erschienen vor der hiesigen Verwaltung Hans Georg Scharrer und Conrad Heberlein, beide Hersbruckische Pflegamtsuntertanen in Enzendorf, und sagten aus: Vergangenen Mittwoch nachts zwischen 10 und 11 Uhr stahlen die beiden dortigen Müllerssöhne von Harnbach, Hans Georg Pickelmann und Matthäus Pickelmann, sowie der Dienstbub Georg Heberlein sogenannten Capus Saamen. Sie wurden dabei von Conrad Pickelmann, Webersgesell und Ebnerischer Untertan zu Enzendorf, erwischt. Die beiden Müllerssöhne konnten entkommen, aber der Dienstbub wurde festgehalten. Er gab alles zu, sowie die Namen seiner Komplizen preis. Nach ein paar Ohrfeigen entließ ihn Pickelmann.
Die Gemeinde Enzendorf verlangt Entschädigung in Geld s.u.), da die Samen ruiniert sind und nicht mehr eingesetzt werden können.
Nach Zitation durch den hiesigen Amtsknecht erschienen am 9. August Hans Georg Pickelmann und Georg Heberlein.
Aussage des Georg Heberlein:
Er sei 9 Jahre alt, in Walzdorf geboren. Sein Stiefvater sei der dortige Hans Pechelein. Er sei bei seinem Vetter Georg Pickelmann, Müller und Ebnerischem Untertanen zu Harnbach angestellt, um die Kühe zu hüten. Die beiden Müllerssöhne haben ihn genötigt, beim Diebstahl mitzuhelfen, er sei ja noch ein unmündiges Kind. Er äußerte weinend, er werde so etwas im Leben nicht mehr tun.
Aussage des Hans Georg Pickelmann:
Er sei der Sohn des o.e. Müllers und 18 Jahre alt. Der Diebstahl könne freilich nicht geleugnet werden, aber er habe den Samen seinen Tauben füttern wollen, weil ihm einmal ein Landsknecht erzählt hatte, wenn man Tauben mit diesem Samen füttert, so brüteten sie das ganze Jahr hindurch. Als die Täter erwischt wurden, warfen sie ihre Beute weg, welche die Enzendorfer wieder in ihre Gemeinde zurückgebracht haben.
Die Eltern haben davon nichts gewusst.
Nachtrag:
Der andere Sohn, Matthäus, ist nicht mehr zuhause, sondern arbeitet seit dem 1. August auf der Dörrn Mühl bei dem Hallertürlein in Nürnberg.
Dabei:
Zwei Zettel mit Berechnungen, möglicherweise der Schäden.
1751 August 9: Protokoll (dabei Konzept), Artelshofen.
Am 29. Juli erschienen vor der hiesigen Verwaltung Hans Georg Scharrer und Conrad Heberlein, beide Hersbruckische Pflegamtsuntertanen in Enzendorf, und sagten aus: Vergangenen Mittwoch nachts zwischen 10 und 11 Uhr stahlen die beiden dortigen Müllerssöhne von Harnbach, Hans Georg Pickelmann und Matthäus Pickelmann, sowie der Dienstbub Georg Heberlein sogenannten Capus Saamen. Sie wurden dabei von Conrad Pickelmann, Webersgesell und Ebnerischer Untertan zu Enzendorf, erwischt. Die beiden Müllerssöhne konnten entkommen, aber der Dienstbub wurde festgehalten. Er gab alles zu, sowie die Namen seiner Komplizen preis. Nach ein paar Ohrfeigen entließ ihn Pickelmann.
Die Gemeinde Enzendorf verlangt Entschädigung in Geld s.u.), da die Samen ruiniert sind und nicht mehr eingesetzt werden können.
Nach Zitation durch den hiesigen Amtsknecht erschienen am 9. August Hans Georg Pickelmann und Georg Heberlein.
Aussage des Georg Heberlein:
Er sei 9 Jahre alt, in Walzdorf geboren. Sein Stiefvater sei der dortige Hans Pechelein. Er sei bei seinem Vetter Georg Pickelmann, Müller und Ebnerischem Untertanen zu Harnbach angestellt, um die Kühe zu hüten. Die beiden Müllerssöhne haben ihn genötigt, beim Diebstahl mitzuhelfen, er sei ja noch ein unmündiges Kind. Er äußerte weinend, er werde so etwas im Leben nicht mehr tun.
Aussage des Hans Georg Pickelmann:
Er sei der Sohn des o.e. Müllers und 18 Jahre alt. Der Diebstahl könne freilich nicht geleugnet werden, aber er habe den Samen seinen Tauben füttern wollen, weil ihm einmal ein Landsknecht erzählt hatte, wenn man Tauben mit diesem Samen füttert, so brüteten sie das ganze Jahr hindurch. Als die Täter erwischt wurden, warfen sie ihre Beute weg, welche die Enzendorfer wieder in ihre Gemeinde zurückgebracht haben.
Die Eltern haben davon nichts gewusst.
Nachtrag:
Der andere Sohn, Matthäus, ist nicht mehr zuhause, sondern arbeitet seit dem 1. August auf der Dörrn Mühl bei dem Hallertürlein in Nürnberg.
Dabei:
Zwei Zettel mit Berechnungen, möglicherweise der Schäden.
Archivale
Indexbegriff Person: Heberlein, Conrad
Indexbegriff Person: Heberlein, Georg
Indexbegriff Person: Pechelein, Hans
Indexbegriff Person: Pickelmann, Conrad
Indexbegriff Person: Pickelmann, Georg
Indexbegriff Person: Pickelmann, Hans Georg
Indexbegriff Person: Pickelmann, Matthäus
Indexbegriff Person: Scharrer, Hans Georg
Indexbegriff Sache: Klassifikation E/F-Bestände: Vogteiliche Rechte
Indexbegriff Person: Heberlein, Georg
Indexbegriff Person: Pechelein, Hans
Indexbegriff Person: Pickelmann, Conrad
Indexbegriff Person: Pickelmann, Georg
Indexbegriff Person: Pickelmann, Hans Georg
Indexbegriff Person: Pickelmann, Matthäus
Indexbegriff Person: Scharrer, Hans Georg
Indexbegriff Sache: Klassifikation E/F-Bestände: Vogteiliche Rechte
Artelshofen
Dürrenmühle
Enzendorf
Hallertürlein, bei dem
Harnbach, Mühle
Walzdorf
Protokoll
Diebstahl
Capus = Weißkohl
Weißkohlsamen
Verwaltung
Untertan
Dienstbub
Kühhüter
Müller
Ohrfeigen
Schadenersatz
Amtsknecht
Ladung
Aussage
Landsknecht
Taubenfütterung
Webergeselle
Berechnung
Schadensrechnung
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.06.2025, 13:01 MESZ