Wolf Murrer aus Echterdingen, wegen Freveltaten bei Nacht und zu ungewöhnlicher Stunde, wobei er etliche übel verwundet hatte, zu Stuttgart gef., jedoch auf seine Bitte mit der Auflage freigel., dergleichen Handlungen nicht mehr zu begehen und sich künftig wohl zu verhalten, alle öffentlichen Zechen und Zusammenkünfte zu meiden, ohne obrigkeitliche Erlaubnis keine Wehr mehr zu tragen und sich mit den Geschädigten gütlich oder rechtlich zu vergleichen, gelobt an Eides statt, diese Artikel zu befolgen, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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