Gunther Löser (Lo<e>zer) entscheidet die Streitsache zwischen Wenzel, Herzog von Sachsen[-Wittenberg] und Lüneburg (herczcog zu<o> Sachzin und Lu<o>neburg des Heiligen Riches Erczemarschalk), und der Stadt Prettin (Pryttin) einerseits sowie den Markgrafen von Meißen, Konrad (Cuncze) von Schlieben (Slywin), seinem Schwager, und der Stadt Dommitzsch (Domucz) andererseits um den Anhang und andere Gehölze und Wiesen. Die von Dommitzsch sollen danach den Anhang und die Alte Myldow<e>, die von Prettin die Dornow, gelegen vor Prettin in Richtung der Alten Myldow<e>, behalten. Keine der beiden Seiten soll die Straßen über die Elbe (dy strazen dy dar gen czu<o> der Elbin und wedder da von) beeinträchtigen, sondern beide Seiten sollen sich bei Bedarf an deren Ausbesserung beteiligen. Unrechtmäßig Gefangene bzw. Gepfändete sollen freigelassen bzw. wieder zu ihrem Besitz gebracht werden, jedoch nicht rechtmäßig Gefangene und Gepfändete. - Siegel des Ausstellers angekündigt.

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Sächsisches Staatsarchiv
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