Vergleich zwischen dem Domstift Würzburg und dem Haus Hohenlohe betreffend: 1) Beilegung von Differenzen, welche die Aufhebung der im Jahre 1553 zwischen dem Stift und Hohenlohe über die Oblei Steinkirchen abgeschlossene Pfandschaft herbeigeführt, besonders bezüglich des Ersatzes von Baukosten an dem Pfarrhaus und der Pfarrscheune zu Steinkirchen sowie der Veräußerung und Trennung von Obleigütern; 2) Ausgleich der gegenseitigen Ansprüche auf den Novalzehnten zu Steinkirchen und auf den Hirschbacher (Hirschpacher) Zehnten; 3) Käufliche Überlassung verschiedener Gülten und Zinse zu Queckbronn von Seiten des Domstifts an Hohenlohe.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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