Transsumpt über einen Konsens der Württemberger zur Afterlehenschaftsbefreiung der beiden Herzogtümer Württemberg und Teck Anfang: "Im Namen des Allmächtigen, Amen! Kund und zu wissen seye Jedermänniglichen hirmit, demnach die Ehrwürdige, Hochgelehrte, auch Ehrenveste und Hochachtbare Herrn, Verodndete zum Kleinen Ausschuß, Gemeiner Prälaten und Landschafft des Herzogthums Württemberg, Samstag den achtenden Monats Decembris Stylo veteri, als man zalt nach Christi Unsers Herrn Geburth, Ein Tausend, fünffhundert, neunzig und neune..." und weiter: "Wir die Prälaten und Gemeine Landschafft des Herzogthums Württemberg, bekennen offensichtlich und thun kund Männiglich mti diesem Brieff, für Uns, und all Unsere Nachkommen, daß der Durchleuchtig Hochgebohrne Fürst und Herr, Herr Friederich, Herzog zu Württemberg und Töck, Graff zu Mömpelgardt Herr zu Heydenheim p. Unser Gnädiger LandesFürst und Herr, Uns bey jüngst auf des fünfften Februarii ausgeschriebenen allgemeinen lands-Versammlung gnädiglich anzeigen und fürhalten..." Schluss: "Zu Urkunden haben Wir die Eingang benannten Prälaten udn Gemeine Landschafft des Herzogthums Württemberg Unser gemein Secret Insigel an diesen Brieff gehangen, der geben ist zu Stuttgartten auf den Tag Nicolai Espiscoi, den sechsten Monats Decebris, im Jahr, als man zalt von Christi, Unsers lieben Herrn und Erlößers Geburt, Ein Tausen, fünff hundert, Neunzhi gund neüne." Schluss des Vidimus: "...Geschehen im Jahr, Indiction, Monat, Tag, auch End und Ort, als obsteht, in Beyseyn der Ehrenhafften Anthoni Carays, Fürstl. Württtemberg. Hoff-Canzley-Verwandten zu Stuttgardt, und obgedachts Hannß Wolff Aubelins, als glaubwürdiger Gezeuge, hierum gleichfalls ordentlich ersucht."

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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