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Gumprecht von Neuenahr bekundet, daß er mit Genehmigung Herzog Wilhelms von Geldern und Jülich das Schloß und Land Dreiborn von Ritter Wilhelm von Mausbach, dem Dreiborn versetzt war, eingelöst und vom Herzog zu Lehen auf Lebenszeit empfangen hat.: Abschrift, Papier. 18. Jh.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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