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Kurfürst Philipp von der Pfalz vereinbart mit Nikolaus Graf zu Moers und Saarwerden, Herr zu Lahr und zu Finstingen, sowie den Vettern Hans und Jörg von Falkenstein einen erblichen und unwiderruflichen Burgfrieden auf Schloss Falkenstein, nachdem Graf Nikolaus mit Zustimmung der Vettern von Falkenstein und aller Gemeiner dem Kurfürsten eine Erböffnung und ewigen Burgfrieden gewährt hat. Die Grenzen werden im einzelnen festgelegt. Enthalten sind Regelungen zu Burgfredensbrüche durch Nichtgemeiner, Missefang, Enthalt, Fehdeführung, Vorratshaltung, Geschäftsführung und Gemeinertag, Wache, bedingt gemeine Wehr und Burgverlust, Veräußerung, Besitznachfolge, Kasse, Zahlungsverzug, schiedsrichterlichem Konfliktaustrag und Öffnung. Siegler: 1.) Kurfürst Philipp, 2) Graf Niklaus von Saarwerden, 3.) und 4.) die Vettern Hans und Jörg von Falkenstein "Geben uff samßtag nach sant Martins tag des heiligen bischofs" 1484.

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Landesarchiv Speyer
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