Vor dem kurfürstlichen Kammeramts- und Stadtgerichtsassessor Karl Joseph Schweikhard ("Suicard") Boost leihen der Bürger und Leinenweber Thomas Ruhsam und seine Ehefrau Susanna von dem Bürger und Schneidermeister Rickmann 300 Gulden zur Bezahlung ihres am 19.03.1771 für 251 Gulden ersteigerten in der Bauerngasse gelegenen Hauses und zur Auszahlung des Sohnes aus erster Ehe Johann Georg Ruhsam. Sie haben den Empfang des Geldes, der "coram comissione" geschehen ist, quittiert. Die Zinsen für die Anlage betragen 5%. Es besteht ein vierteljährliches beiderseitiges Kündigungsrecht. Bei Inanspruchnahme soll in harten Gold- oder Silbersorten nach dem dann üblichen Kurs bezahlt werden. Als Sicherheit setzen die Eheleute Ruhsam das Haus ein. 150 Gulden einschließlich bereits angefallener Zinsen von 52 Gulden 25 Kreuzer sind vom Kaufpreis von dem geliehenen Geld bereits abgetragen worden. Der Rest in Höhe von 48 Gulden 35 Kreuzer wird "bis nach gepflogener abtheilung des dem Sohn erster Ehe hieran zukommenden" mütterlichen Erbteils ("materni") zum gerichtlichen Unterpfand eingesetzt. Verzicht auf Rechtsmittel ("non numeratae nec in rem versae pecuniae, doli, vis, metus, persuasionis, renuntiationem generalem non valere, nisi praecesserit specialis, rei non sic, sed aliter gestae"). Die mitschuldende Ehefrau verzichtet auf ihre besonderen Rechte ("benefic. Scti. Vellej., auth. cod. siqua mulier, privileg. dotis et apportatorum, und der in hiesigem Landrecht Tit. 4 § 4 ratione tertia"). Das Siegel des Stadtgerichts und die eigenhändige Unterschrift Boosts werden angekündigt. "So geschehen Mayntz d. 26. t. Aprilis 1771."