Jorien Sobbe vam Grymberge, Domherr zu Osnabrück, bekennt, Bernd den Wulffe zu Füchtel und dessen Frau Margaretha 50 oberländ. rhein. Goldgulden zu schulden. Das Geld ist nach Füchtel ein Jahr später auf St. Peter ad cathedram oder 8 Tage vorher oder nachher samt 2 1/2 Gulden "Handgeld" zahlbar. Bei Nichtzahlung springen Bernd van Heiden und dessen Frau Katherina als Bürgen ein, wenn ihnen oder ihrem Pförtner in dem Broucke darüber schriftliche oder mündliche Mitteilung gemacht worden ist. Sie wollen dann die Summe einen Monat später nach Füchtel entrichten. Geschieht auch das nicht, so dürfen die Gläubiger stattdessen ein, zwei oder mehr Pferde pfänden. Die Summe ist auf 8 Jahre bei vierteljährlicher Kündigung ausgesetzt. Siegler: der Aussteller, Bernd van Heiden. Gegeven [...] 1509 up dinxdach na sunt Katherinen daghe der hilligen junfferen und mertelerschenn

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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