Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Revers Hans Kaspars von Karben zu Wisselsheim bezüglich der Belehnung mit dem Schloss und der Stadt Staden durch Maximilian [III. Erzherzog von Vorderösterreich], kaiserlicher Kommissar des Klosters Fulda
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Revers Hans Kaspars von Karben zu Wisselsheim bezüglich der Belehnung mit dem Schloss und der Stadt Staden durch Maximilian [III. Erzherzog von Vorderösterreich], kaiserlicher Kommissar des Klosters Fulda
Urk. 76 Fulda, Lehenreverse [ehemals: Urkunden R I b]
Fulda, Lehenreverse [ehemals: Urkunden R I b] >> 18 Familien S >> 18.67 Stadt Staden
1598 Juni 10
Ausfertigung, Pergament, zwei anhängende Siegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... der geben ist zu Fulda mitwochen nach Medardi denn zehenden iunii im funffzehenhundert acht unndt neunczigsten iahr
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Hans Kaspar von Karben zu Wisselsheim (Carben zu Wiesselshaim) bestätigt für sich, die Baumeister und die Ganerben der Stadt und des Schlosses Staden die Belehnung mit dem Schloss und der Stadt Staden [Gem. Florstadt, Wetteraukrs.] samt dem dortigen Gericht und weiteren Zugehörungen durch Maximilian [III. Erzherzog von Vorderösterreich], kaiserlicher Kommissar des Klosters Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller (mit eigenem und gemeinschaftlichem (kleinen) Siegel der Baumeister und Ganerben zu Staden)
Revers bietet kein eigenes Datum, sondern verweist auf dasjenige des Inserts.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.