Schultheiss, Richter und Bürger von Backnang ergeben sich in das Reich und an Esslingen, bestimmen dass Stadt, Kloster und Güter in denselben Rechten verbleiben sollen, wie unter dem Markgrafen von Baden, Eigen- und Lehengüter, welche widerrechtlich verloren gingen, sollen wieder verschafft werden, die Stadt soll vom 11. November (Martins tage) an ein Jahr steuerfrei sein und dann jährlich am 11. November (Martins tage) und 23. April (Gerien tage) je 50 Pfund Heller an Esslingen entrichten; der Esslinger Vogt soll der Ihrige sein, wenn kein König vorhanden ist, sollen die Esslinger solange ihre Schirmer und Vögte sein, ihnen einen Vogt setzen und die bisher dem Grafen bezahlten Abgaben erhalten, die Richter und 12 ehrbare Leute sollen jährlich einen Schultheiss wählen, welcher jährlich 22 Pfund Heller entrichtet, die Esslinger sollen keinen Vergleich mit dem Grafen eingehen ohne Einschluss von Backnang.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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