Die RKG-Appellation richtet sich gegen einen Arrest, den der Appellat zur Sicherung der eventuellen Ansprüche des Stiftes Essen aus den noch nicht abgehörten Präsenzrechnungen seines Bruders, für dessen Amtsführung die gemeinsamen Eltern mit ihrem gesamten Besitz gebürgt hatten, sowie eigener Forderungen über 833 Rtlr. gegenüber seinem Neffen, dem Kanoniker Joseph Anton Devens (jun.), auf die Einnahmen aus dem Humanshof zu Rossenray (Quartier bzw. Bauerschaft) im kurköln. Amt Rheinberg, aus dem Besitz seines Bruders erwirkt hatte. Der Appellant verweist darauf, der Appellat hätte als damaliger Vormund seiner Nichten und Neffen die Präsenzrechnungen längst abrechnen können. Ein Verfahren um Gegenforderungen gegen ihn sei noch anhängig. Zudem seien für jegliche Schuldforderungen gegen ihn als Essener Bürger nicht der Kölner Offizial, sondern Essener Gerichte zuständig.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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